Wunschzettel Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen Wunschzettel Aktion Weihnachten
Die Shoe4You GmbH & Co. KG, An der Autobahn 15, D-30900 Wedemark bietet je nach Filiale vom 30.11. 24.12.2024 bzw. 07.12. - 24.12.2024 eine Gewinnspiel-Aktion in den Filialen, auf Facebook oder auch Instagram oder anderen Sozialen Medien (im folgenden „Aktionsseite“ genannt) an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen/Verlosungen richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen.
1. Gewinnspiel und Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Shoe4You GmbH & Co. KG, An der Autobahn 15, D-30900 Wedemark (nachfolgend „Veranstalter“).
Die Teilnahme richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahme
a) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind jedoch Mitarbeiter des Veranstalters, sowie deren direkte Angehörige.
b) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in dem oben beschriebenen Zeitraum möglich.
c) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel setzt einen vollständig ausgefüllten Wunschzettel voraus. Alle Wünsche sind erlaubt, solange diese greifbar sind. Gutscheinwünsche können leider nicht erfüllt werden. Teilnehmende, die diese jeweils näher beschriebenen Bedingungen nicht erfüllen, können innerhalb des Gewinnspiels nicht berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollständige Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Verspätete oder unvollständige Eingänge können ebenso wenig berücksichtigt werden.
d) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erklärt sich der Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
3. Durchführung und Abwicklung
a) Der innerhalb des konkreten Gewinnspiels näher beschriebene Gewinn wird unter allen gültigen Teilnahmen nach dem Zufallsprinzip unter den Marken der Kienast Unternehmensgruppe RENO, Shoe4You, Schuhpark und street shoes verlost. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnahmen in die Verlosung, die die Aufgabe korrekt gelöst haben.
b) Das Gewinnspiel startet mit dem jeweiligen Veröffentlichungsdatum und endet am auf der Aktionsseite angegebenen Datum.
c) Der Gewinner wird nach Ende des Gewinnspiels ausgelost und bis zum 10.01.2025 per E-Mail benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns innerhalb von einer Woche ab Gewinnbenachrichtigung auf dem innerhalb dieser Benachrichtigung genannten Kontaktwege zu bestätigen. Bleibt diese Bestätigung aus, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer neu ausgelost und vergeben.
d) Der Anspruch auf den Gewinn entfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von vier Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, welche in der Verantwortung des Gewinners liegen, erfolgen kann. Die Übermittlung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Stellt sich nach der Auslosung des Gewinners heraus, dass der Gewinner nicht wie in den Teilnahmebedingungen angegeben über die notwendige Postadresse innerhalb Deutschlands verfügt, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben.
e) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar, noch ergänz- oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält der Veranstalter sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
f) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Ausschluss der Teilnahme
a) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
b) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.
5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.
6. Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO ist der Veranstalter des Gewinnspiels:
Shoe4You GmbH & Co. KG, An der Autobahn 15, D-30900 Wedemark
Wenn Sie an einem der Gewinnspiele des Veranstalters teilnehmen, werden folgende personenbezogene Daten durch den Veranstalter erhoben:
Vor- und Nachname
Telefonnummer
Ihre Postanschrift
Ihre E-Mailadresse
Diese Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Kontaktaufnahme im Falle des Gewinns und zur Übersendung des Gewinnes verarbeitet. Die Datenverarbeitung beruht dementsprechend auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Der Veranstalter wird die Daten des Gewinners löschen, wenn sie für die Durchführung dieser Zwecke nicht mehr erforderlich ist. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn der Gewinn übersandt wurde und der Veranstalter sich vergewissert hat, dass dieser beim Gewinner unbeschädigt angekommen ist.
Ohne Einwilligung des Teilnehmers erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte.
Selbstverständlich hat jeder Teilnehmer jederzeit das Recht, Auskunft über die beim Veranstalter bezüglich seiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen. Das gleiche gilt für die Löschung von den entsprechenden Daten beim Veranstalter gem. Art. 17 DSGVO, sowie die Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO und Sperrung der Daten gem. § 18 DSGVO.
Gegen eine Datenverarbeitung, welche der Veranstalter auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO stützt, können Sie darüber hinaus unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Natürlich haben Sie darüber hinaus das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
7. Haftung des Veranstalters
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und –Begrenzungen:
a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
b) Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
c) Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
d) Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
e) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).